WORLDWIDE DIVING TAUCHSERVICE GmbH
31 Jahre Liveaboard Tauchsafaris und Tauchkreuzfahrten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Vertragsabschluß
1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde uns verbindlich den Abschluß eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Datensysteme erfolgen, ohne dass es der Ausfüllung des von uns vorgehaltenen Anmeldeformulars bedarf, das lediglich der vereinfachten Handhabung des Vertragsabschlusses dienen soll.
2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer in deren Namen. Der Anmelder haftet neben den von ihm Vertretenen selbst für deren Reisepreis und gegebenenfalls Rücktrittsgebühren, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Der Reisevertrag kommt mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für beide verbindlich, wenn auf die Änderung in der Buchungsbestätigung hingewiesen wurde und von dem Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen widersprochen wird.
4. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern in Prospekten/Angeboten bleibt vorbehalten, soweit diese nicht bereits Vertragsbestandteil geworden sind.
§ 2 Fälligkeit des Reisepreises
1. Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde einen Sicherungsschein zur Absicherung der Reisepreiszahlungen. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer, mindestens aber DM 100,- zur Zahlung fällig. Die Prämie für abgeschossene Versicherungen wird ebenfalls mit der Anzahlung fällig.
2. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig, sofern in der Ausschreibung oder Reisebestätigung nichts anderes geregelt ist.
3. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 30 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt der Reisebestätigung fällig.
4. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, ist der Reisepreis zur Zahlung fällig, wenn feststeht, dass wir von dem Reisevertrag gem. § 8 Ziff. 1 dieser Bedingungen nicht mehr zurücktreten können, spätestens also 14 Tage vor dem Reiseantritt
5. Die Reiseunterlagen werden dem Reiseteilnehmer nach Zahlung des vollständigen Reisepreises - je nach seiner Wahl - ausgehändigt oder zugeschickt.
6. Ist der Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, werden wir von unserer Leistungsverpflichtung frei und können von dem Reiseteilnehmer die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, sofern dem Reiseteilnehmer kein Zahlungsverweigerungsrecht zur Seite stehen sollte.
§ 3 Vertragsinhalt
1. Der Umfang der Reiseleistungen wird ausschließlich durch die Reisebestätigung und die der Reisebestätigung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung bestimmt.
2. Orts- bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4. Soweit wir in unserem Angebot und in der Reisebestätigung auf die Vermittlung einzelner Leistungen, insbesondere von Flügen hinweisen, sind wir kein Luftfrachtführer, sondern bestätigen wir nur das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Luftbeförderungsvertrages zwischen Fluglinie und dem Reiseteilnehmer.
5. Die Abreisezeiten werden von dem Beförderungsunternehmen festgelegt und sind im Flugschein bzw. in den Reisedokumenten aufgeführt. Die in der Leistungsbeschreibung bzw. Reisebestätigung aufgeführten Flugzeiten dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich. Wir weisen daher ausdrücklich auf die Möglichkeit von Flugplanänderungen hin sowie darauf, dass An- und Abreisetag nicht als Erholungstage angesehen werden dürfen. Entfallen durch Flugplanänderungen Mahlzeiten in der Unterkunft, erwachsen hieraus gegen uns keinerlei Ansprüche. Abrechnungsgrundlage ist die Zahl der Übernachtungen, auch wenn die Ankunft im Zielgebiet bzw. in der Unterkunft erst nach Mitternacht erfolgt.
§ 4 Leistungs- und Preisänderungen
1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Reisevertragsschluß notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet, den Reiseteilnehmer über die zulässige Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich und die Abweichung nicht lediglich geringfügig und dem Kunden auch ohne gesonderte Kenntnisnahme zumutbar ist.
2. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne zusätzliche Kosten aus unserem Angebot anzubieten. Vorstehende Rechte hat der Reiseteilnehmer uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Kenntnis von der Leistungsänderung geltend zu machen.
3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, unberührt.
4. Wir behalten uns vor, die mit der Buchungsbestätigung genannten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen, insbesondere bei nachträglichen Veränderungen der behördlich festgelegten und genehmigten Beförderungstarife sowie bei nachträglichen Veränderungen von Steuern, öffentlichen Abgaben und Wechselkursen im Verhältnis der veränderten Umstände zu ändern, sofern zwischen Abschluß des Reisevertrages und des vereinbarten Reisebeginns mehr als vier Monate liegen.
5. Übersteigen diese Preiserhöhungen 5% des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts von dem Reisevertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche ohne zusätzliche Kosten aus unserem Angebot anzubieten. Vorstehende Rechte hat der Kunde uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Kenntnis von der Preisänderung schriftlich geltend zu machen.
§ 5 Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte des Kunden
1. Vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Reiseteilnehmer wird im eigenen Interesse empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit Zugang bei uns wirksam.
2. Bis zum vereinbarten Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, insbesondere, wenn ein Leistungsträger einen Austausch des Reiseteilnehmers nicht ermöglicht, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der den Rücktritt erklärende Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
3. Tritt der Reiseteilnehmer zurück oder die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an und ist auch kein Dritter gem. Ziff. 2 dieser Bestimmung in den Vertrag eingetreten, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der pauschalierte Ersatzanspruch setzt sich unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien pro angemeldeten Reiseteilnehmer wie folgt zusammen :
a) Pauschalreise oder Einzelleistung mit Ausnahme von Tauchkreuzfahrten:
bis zum 36. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 35. Tag bis 26. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 25. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
am Reisetag 100% des Reisepreises
b) Tauchkreuzfahrten als Pauschalreise oder Einzelleistung:
bis zum 56. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 55. Tag bis 35. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 34. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
c) Tauchkreuzfahrten als Vollcharterbuchung:
bis zum 56. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 55. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
Hier nicht besonders aufgeführte Reisen oder Reisearten werden gegebenenfalls nach vergleichbaren Grundsätzen pauschaliert. Sofern in der Ausschreibung oder Reisebestätigung auf besondere Stornobedingungen hingewiesen wird, haben diese Gültigkeit.
4. Nach Antritt der Reise kann der Kunde nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen vom Reisevertrag zurücktreten. Hinsichtlich der Rechtsfolgen wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Tritt der Kunde aus anderen Gründen zurück oder nimmt er einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der dort ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Leistungen unerheblich sind oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Wir sind berechtigt, als Ausgleich für unsere zusätzlichen Bemühungen und Kosten 20% des von den Leistungsträ- Allgemeine Geschäftsbedingungen gern erstatteten Betrages einbehalten.
§ 6 Umbuchung
1. Für die Bearbeitung von Umbuchungen werden pro Reiseteilnehmer DM 50,- erhoben, bei Linienflügen DM 150,-.
2. Möchte der Reiseteilnehmer den Reisetermin, die Reiseart, die Reiseroute, das Reiseziel, den Abflugs- oder Ankunftsort oder die Unterkunft ändern, so ist dies bei Tauchkreuzfahrten und Tauchreisen auf gecharterten Booten innerhalb von 56 Tagen vor dem vereinbarten Reisebeginn sowie bei allen übrigen Reisen innerhalb von 36 Tagen vor dem vereinbarten Reisebeginn nur im Wege der Erklärung eines Rücktritts unter den unter § 5 geregelten Bedingungen zu den entsprechenden Rücktrittsgebühren verbunden mit einer Neuanmeldung möglich.
§ 7 Rücktrit und Kündigung unsererseits
1. Sollte der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören, sind wir zu einer fristlosen Kündigung des Reisevertrages berechtigt. Von einer vorherigen Abmahnung kann abgesehen werden, wenn die Pflichtverletzung des Reiseteilnehmers so schwer ist, dass eine sofortige Beendigung des Reisevertrages dringend notwendig ist oder wenn der Reiseteilnehmer selbst eine Abmahnung verhindert bzw. eine Anpassung des Vertrags an die veränderten Umstände verweigert.
2. Wird die Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Reisebeschreibung sowie Buchungsbestätigung hingewiesen wird, nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Kunde nach seiner Wahl die Rückzahlung des bezahlten Reisepreise oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne zusätzliche Kosten aus seinem Angebot anzubieten. Vorstehende Rechte hat der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Rücktrittserklärung geltend zu machen. Wird die abgesagte Reise auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden dennoch durchgeführt, so müssen wir uns eine Reisepreiserhöhung vorbehalten.
3. Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, sind wir berechtigt, bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben, diese nachweisen können und dem Reiseteilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, ohne dass er von einem Ersatzangebot Gebrauch macht, erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet.
§ 8 Ausschluß von der Teilnahme an Tauchleistungen
Leistet der Reiseteilnehmer den Anweisungen der Tauchlehrern bzw. Betreuern keine Folge, kann der Reiseteilnehmer von der weiteren Teilnahme an den Tauchleistungen ohne Anspruch auf Rückerstattung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Reiseteilnehmer nicht über die nach § 16 Satz 2 erklärten Eigenschaften verfügt.
§ 9 Haftung
1. Soweit in Reiseausschreibung und Reisebestätigung ein Bestandteil der Reise, insbesondere z.B. ein Linienflug, eine Tauchexkursion sowie ein Tauchkurs, lediglich als vermittelt bezeichnet ist, vermitteln wir Fremdleistungen. Wir haften dann nicht für die Durchführung der Reiseleistung, sondern nur für eine ordnungsgemäße Vermittlung.
2. Gelten für die von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können wir uns gegenüber dem Kunden auf die Haftungsbeschränkungen berufen.
3. Werden von dem Reiseleiter vor Ort Ausflüge und Rundfahrten vermittelt, die nicht Gegenstand der Reisebestätigung sind, handelt es sich bei diesen Leistungen um Fremdleistungen, für die wir weder als Reiseveranstalter noch als Vermittler haften.
4. Für sämtliche vertragliche Schadensersatzansprüche der Reiseteilnehmer, sofern es nicht Körperschäden sind, haften wir beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Kunden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir nicht, es sei denn, daß wir diese Fremdleistungen nicht ordnungsgemäß vermittelt hätten. Auf die Haftungsbeschränkungen nach dem Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit den internationalen Haftungsabkommen, insbesondere von Warschau, Guadalajara und Den Haag wird der Kunde hingewiesen. Auch für Beförderungen, die nicht den genannten Abkommen unterliegen, gelten diese Haftungsbeschränkungen. Ausgeschlossen ist die Haftung für Verspätungsschäden.
§ 10 Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers
1. Für den Fall eventuell auftretender Leistungsstörungen weisen wir den Reiseteilnehmer auf seine gesetzliche Schadensminderungspflicht hin.
2. Der Kunde ist insbesondere gehalten, seine Beanstandungen umgehend der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen, die beauftragt ist, für Abhilfe zu sorgen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so sind die Beanstandungen uns umgehend mitzuteilen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige der Kunde seiner Minderungs- und Schadensersatzansprüche verlustig wird.
§ 11 Ausschluß von Ansprüchen
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.
2. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde in der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch uns bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird.
§ 12 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Anlaß des Reisevertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an den Ehegatten, ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
§ 13 Verjährung
Alle vertraglichen und vertragsähnlichen Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren 6 Monate nach vertragsgemäßer Beendigung der Reise. Eine Hemmung der Verjährung wegen zwischenzeitlicher Anspruchsanmeldung kommt nicht in Betracht.
§ 14 Paß-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Wir weisen auf Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger in dem von uns herausgegebenen Prospekt oder durch Unterrichtung bei Buchungsabschluß hin. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Reisende selber verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, es sei denn, dass diese durch eine schuldhafte Falschauskunft oder unterlassenen Hinweis unsererseits bedingt sind.
§ 15 Versicherungen
Der Abschluß einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch können wir solche Versicherungen vermitteln.
§ 16 Gesundheit, Sport- und Tauchkurse
Der Reiseteilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, daß ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise bestehen. Teilnehmer, die Tauchleistungen buchen, versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie tauchtauglich sind und dass sie über die entsprechende Taucherfahrung, sofern gefordert, verfügen. Es wird daher empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen.
§ 17 Gerichtsstand
1. Der Reiseteilnehmer kann uns nur an unserem Sitz unserer Firma verklagen. Firmensitz ist Freiburg im Breisgau.
2. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist bei Aktivklagen gegen den Reiseteilnehmer der Ort unseres Firmensitzes.
§ 18 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Reisevertrages unwirksam sein bzw. unwirksam werden, so soll dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die unwirksamen Bestimmungen sind dann so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird.
§ 19 Schriftformerfordernis
Nebenabreden, auch die Änderung dieser Klausel, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.